영문초록
Fs fraht sich, ob es Falschung einer privaten Urkunde ist, auch wenn die in ihr als Ausseller genanntc Person nicht existiert. Der koreanische hochste Gerichtshof hat die Frage syandig verneint, wahrend sie die herrschende Mcinung aus Lit, bejaht hat, Diese Entscheidung ist unannehmbar, zumal es keinen Grund gibt, die private Urkunde von der offentlichen zu unterschejden, fur die das Schriftum und dic Rspr. bcrcit uber die Strafbarkeit wegen Urkundenfalschung einig sind. Auch in Deutschland und japan ist es uncrhcblich, ob die als Aussteller genannte Person wirklich existiert oder nicht.